Garantie

EXTREMIS NV, eine Gesellschaft belgischen Rechts mit Sitz in 8972 Poperinge, Couthoflaan 20B (im Folgenden „EXTREMIS“ genannt), bietet innovative, ökologische Möbel an und stellt sie her, vorzugsweise nach Methoden der nachhaltigen Entwicklung. 

Alle Produkte werden an gewerbliche Kunden (nachstehend „Kunde“ genannt) verkauft und werden mit einem Informationsblatt und einer Garantie auf der Grundlage der folgenden Bedingungen geliefert. Diese Garantie ist persönlich und kann nicht an Dritte verkauft oder übertragen werden. 

 

1/ Produktkonformität

EXTREMIS garantiert, dass seine Produkte in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen geliefert werden. Das Produkt ist konform, wenn es mit der von Extremis gelieferten Beschreibung übereinstimmt. 

Es obliegt dem Kunden, die gelieferten Produkte zu prüfen und Extremis etwaige Bemerkungen gemäß den nachstehend beschriebenen Bedingungen mitzuteilen. In Ermangelung von Bemerkungen wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Produkte vertragskonform geliefert wurden. Eine Bemerkung des Kunden bezüglich einer Farbabweichung, die bereits im Preisangebot oder in einer anderen Mitteilung an den Kunden vermerkt wurde (z. B. aufgrund der Struktur des Holzes, der Lichteinwirkung auf das Holz oder bei Stoffen), wird nicht akzeptiert. 

Jede Bemerkung, die die Konformität der Produkte oder sichtbare Mängel betrifft, muss Extremis spätestens fünf Werktage nach der Lieferung der Produkte per E-Mail mitgeteilt werden und durch Fotos belegt werden, die die betreffende Nichtkonformität oder sichtbaren Mängel zeigen. 

Jeder Weiterverkauf oder jede Verwendung der Produkte durch den Kunden entzieht diesem das Recht, künftig Bemerkungen zur Konformität der Produkte zu machen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel oder den Verlust von Produkten, die durch den Transport oder die Lagerung durch den Kunden oder durch die Lagerung durch Extremis nach dem ursprünglichen Lieferdatum aufgrund einer verspäteten Abholung durch den Kunden entstanden sind. Die vom Kunden vorgelegten Bemerkungen erlauben es ihm nicht, mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die gelieferten Produkte in Verzug zu geraten. 

Nach Ablauf von dreißig Kalendertagen nach Lieferung der Produkte kann der Kunde kein gerichtliches Verfahren wegen Nichtübereinstimmung einleiten, während innerhalb dieser Frist nur dann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann, wenn die Bemerkungen innerhalb der festgelegten Frist von fünf Arbeitstagen formuliert und zusammen mit Beweisfotos übermittelt wurden. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kunde nicht mehr auf irgendeine Art von Nichtkonformität der Produkte berufen oder sich bei einem Gerichtsverfahren gegenüber Extremis auf eine Nichtkonformität berufen.

 

2/ Versteckte Mängel

Unter verborgenen Mängeln sind Produktionsfehler zu verstehen, die eine normale Nutzung des Produkts unmöglich machen und die dem Kunden vor der Nutzung des Produkts verborgen blieben („verborgene Mängel“). Extremis leistet dem Kunden bei verborgenen Mängeln gemäß Punkt 3. dieser Garantie unter den folgenden Bedingungen Gewähr:

  • Die Garantie gilt nur für Produkte, die der Kunde rechtmäßig erworben hat;

  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel und Diebstähle, die während des Transports oder der Lagerung der Produkte beim Kunden oder während der Lagerung bei Extremis nach dem ursprünglichen Liefertermin aufgrund der verspäteten Abholung durch den Kunden aufgetreten sind;

  • Die Garantie deckt keine Schäden an den Produkten ab, die auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung der Produkte oder auf einen Gebrauch zurückzuführen sind, der im Widerspruch zur Gebrauchsanweisung steht, die dem Kunden beim Kauf ausgehändigt wurde;

  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf die fehlerhafte Wartung, Reinigung und Pflege der Produkte, d. h. auf die Wartung, Reinigung und/oder Pflege, die entgegen den Anweisungen des Herstellers durchgeführt wird. Der Kunde kann jederzeit die Website von Extremis (www.extremis.com), auf der Anleitungsvideos zur Verfügung stehen, konsultieren oder weitere Informationen über die Wartung, Reinigung und Pflege der Produkte bei Extremis anfordern, das diese Informationen gerne zur Verfügung stellen wird. Sollte der Kunde es versäumen, die Website von Extremis zu konsultieren oder die Wartungs-, Reinigungs- und Pflegeanweisungen anzufordern und dadurch durch fehlerhafte Handhabung Schäden an den Produkten verursachen, kann Extremis im Rahmen seiner Gewährleistung für verborgene Mängel nicht haftbar gemacht werden;

  • Diese Garantie erstreckt sich nicht auf den Kontakt der Produkte mit Chemikalien und/oder schädlichen Flüssigkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Alkohol;

  • Diese Garantie erstreckt sich nicht auf das Verblassen der Farben des Produkts aufgrund von Sonneneinstrahlung;

  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf die fehlerhafte Installation durch den Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten sowie auf Reparaturarbeiten, die vom Kunden selbst oder von einem von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden.

  • Die Garantiezeit für die Produkte ist auf zwei Jahre nach dem Lieferdatum begrenzt. Die Garantiezeit für Materialien ist je nach Eigenschaft des Materials auf 15, 5 oder 2 Jahre begrenzt.

  • Der verborgene Mangel muss Extremis innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seiner Feststellung per E-Mail mitgeteilt werden, wobei der Beschwerde Fotos beizufügen sind, die einen visuellen Beweis für das Vorhandensein des verborgenen Mangels liefern. Wird ein solcher Beweis nicht erbracht, wird Extremis die Reklamation nicht bearbeiten und bleibt diese unbegründet.

  • Hat der Kunde Zahlungsrückstände, so ist Extremis berechtigt, seine Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Begleichung der Zahlungsrückstände auszusetzen.

 

3/ Garantie

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Lieferung, wenn ein sichtbarer oder verborgener Mangel von Extremis tatsächlich festgestellt wird und die Voraussetzungen für ein Eingreifen im Rahmen dieser Garantieabdeckung erfüllt sind, besteht die Garantie von Extremis aus den folgenden, von Extremis frei wählbaren Maßnahmen:

  • Reparatur der Produkte in den Räumlichkeiten des Kunden; oder

  • Ersatz der defekten Teile; oder

  • Ersatz des gesamten Produkts; oder

  • Gutschrift (eines Teils) der Rechnung für das nicht konforme oder defekte Produkt.

Wobei:

  • Die Wahl ist Extremis freigestellt und der Kunde kann keine Ansprüche geltend machen, wenn die getroffene Wahl nicht der vom Kunden gewünschten Abhilfe entspricht.

  • Der Kunde kann nur die Beseitigung der Mängel verlangen, ohne dass ihm daraus ein Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung erwächst;

  • Die Produkte können nur dann zurückgesandt werden, wenn sich die Reparatur vor Ort als unmöglich erweist oder unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Kosten für die Rücksendung der Ware oder den Versand der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Teile trägt Extremis, wobei eine einmalige Rücksendung von Produkten durch den Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Extremis nicht zulässig ist. Der Rücktransport darf nur von einem von Extremis ausgewählten Transportunternehmen durchgeführt werden. Bei Nichtbeachtung verliert der Kunde sein Recht auf Gewährleistung.

  • Wurden die Produkte gemäß den vorgenannten Bestimmungen an Extremis zurückgesandt und wird die Nichtkonformität nicht anerkannt, wird der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist informiert und das Produkt auf seine Kosten an den Kunden zurückgesandt. Das Produkt kann ihm nach Zahlung der bereits entstandenen und der künftigen Transportkosten zugesandt werden. Nach Ablauf einer Frist von sechzig (60) Tagen, nachdem der Kunde darüber informiert wurde, dass die beanstandete Nichtübereinstimmung oder der Mangel nicht anerkannt wird, und wenn keine Reaktion des Kunden erfolgt, kann Extremis das nicht beanstandete Produkt in Besitz nehmen.

  • Die mit der Reparatur verbundenen Kosten, insbesondere (und ohne Einschränkung) die Kosten für Unterkunft und/oder Transport, Arbeitszeit usw. … gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantie umfasst nur die für die Reparatur erforderlichen neuen Teile. Die Reparaturarbeiten dürfen nur von einer von Extremis ausgewählten Person durchgeführt werden. Bei Nichtbeachtung verliert der Kunde sein Recht auf Gewährleistung.

 

4/ Haftung

Unbeschadet der in dieser Garantie festgelegten Garantie für Nichtkonformität und verborgene Mängel haftet Extremis nur in Fällen von Betrug, vorsätzlichem oder schwerem Fehler. 

Extremis haftet nur für direkte Schäden. Extremis haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht ausschließlich, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden an Dritten. In jedem Fall ist die Haftung von Extremis für etwaige Schäden immer auf den Rechnungswert der Bestellung des Kunden bzw. auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht. 

Der Kunde stellt Extremis in vollem Umfang von allen etwaigen Ansprüchen Dritter gegen Extremis frei.

 

5/ Auf die Garantie anwendbares Recht

Diese Garantie unterliegt dem belgischen Recht.

 

6/ Kontaktinformationen

Die Produkte werden von EXTREMIS NV, 8972 Poperinge, Couthoflaan 20B, Belgien, hergestellt. Für alle Rücksendungen, Fragen oder Anfragen im Zusammenhang mit der Garantie wenden Sie sich bitte an Extremis unter der folgenden E-Mail-Adresse: info@extremis.com