Allgemeine Geschäftsbedingungen – Private (B2C)

1/ Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang für alle Angebote und Kostenvoranschläge, die von EXTREMIS NV (Couthoflaan 20B, 8972 Poperinge, 0434.625.128 – nachfolgend „EXTREMIS“) gemacht werden, für alle Vereinbarungen zwischen EXTREMIS und ihrem Kunden („Kunde“) und für alle Rechnungen von EXTREMIS.

Sollte ein Widerspruch zwischen den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und irgendeiner separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen EXTREMIS und dem Kunden vorliegen, haben die Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung Vorrang.

Durch Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Käufer die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen von EXTREMIS ohne Einschränkung.

 

2/ Angebote - Vertragsschluss – Rücktritt

2.1 Die Beschreibung des Produkts erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung. Abmessungen, Merkmale und sonstige Daten bezüglich der zum Kauf angebotenen Waren werden nur zu Informationszwecken genannt und können auf der Website von EXTREMIS eingesehen werden.

Bestellungen sind erst dann gültig, wenn sie schriftlich von EXTREMIS akzeptiert oder von EXTREMIS geliefert werden.

2.2 Rücktrittsrecht
Außer bei Waren, die nach den Spezifikationen oder dem Entwurf des Kunden gefertigt wurden, steht dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zu Verfügung, um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Die Rücktrittsfrist endet nach 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde oder eine dritte, vom Kunden genannte Person, die nicht mit dem Frachtführer identisch ist, die (letzten) Waren oder die letzte Charge oder das letzte Teil physisch in Besitz nimmt.

Um vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen zu können, muss der Kunde EXTREMIS (Couthoflaan 20b, 8972 Proven, Belgium / 0032 57 34 60 20 / 0032 57 34 60 29 / info@extremis.be) durch eine unmissverständliche Erklärung (z.B. ein per Post, Fax oder E-Mail versandtes Schreiben) über seine Entscheidung informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann das beigefügte Musterrücktrittsformular verwenden, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Der Kunde kann das Musterrücktrittsformular auch auf unserer Website www.extremis.com ausfüllen und vorlegen oder hier eine andere unmissverständliche Erklärung vorlegen. Wenn der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, übermittelt EXTREMIS dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung des Empfangs dieses Widerrufs auf einem dauerhaften Medium (beispielsweise per E-Mail).

Um die Rücktrittsfrist einzuhalten, reicht es für den Kunden aus, die Mitteilung bezüglich der Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu übermitteln.

2.3 Auswirkungen eines Rücktritts
Wenn der Kunde von diesem Vertrag zurücktritt, erstattet EXTREMIS dem Kunden sämtliche Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen die zusätzlichen Kosten, die aus der Entscheidung des Kunden resultieren, eine andere Form der Lieferung als die von EXTREMIS angebotene preisgünstigste Standardlieferung zu wählen), ohne unnötige Verzögerung und auf keinen Fall später als 14 Tage ab dem Datum, an dem EXTREMIS über die Entscheidung des Kunden informiert wird, von diesem Vertrag zurückzutreten. EXTREMIS führt eine solche Erstattung mit der gleichen Zahlungsmethode durch, die der Kunde für seine ursprüngliche Transaktion verwendete, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich einer anderen Zahlungsweise zugestimmt; auf keinen Fall entstehen dem Kunden durch diese Rückerstattung irgendwelche Kosten.
EXTREMIS kann die Rückerstattung zurückhalten, bis EXTREMIS die Waren zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, was früher eintritt.

Der Kunde schickt die Waren zurück oder übergibt sie EXTREMIS, Couthoflaan 20b, 8972 Proven, Belgium, ohne unnötige Verzögerung und auf keinen Fall später als 14 Tage ab dem Datum, an dem der Kunde EXTREMIS über seinen Rücktritt von diesem Vertrag informiert. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf des Zeitraums von 14 Tagen zurückschickt.

Der Kunde muss die direkten Kosten für die Rücksendung der Waren übernehmen. Die Kosten werden auf maximal etwa 25 EUR geschätzt.

Der Kunde haftet lediglich für Minderungen des Wertes der Waren, die aus Handlungen resultieren, die über das hinausgehen, was erforderlich ist, um Beschaffenheit, Merkmale und Funktion der Waren festzustellen.

 

3/ Preise

Die Preise werden in EUR angegeben. Der genannte Preis ist ein Festpreis und allumfassend, sofern nicht ausdrücklich Vorbehalte in Bezug auf Aufschläge genannt werden und unbeschadet Artikel  4.

Ändert sich der Mehrwertsteuersatz vor der Lieferung, wird der Gesamtpreis entsprechend angepasst. Der Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer entspricht dem Verkaufspreis, inklusive Mehrwertsteuer, abzüglich des Händlerrabatts.

 

4/ Lieferung

4.1 Die Lieferbedingungen und -fristen werden nur informationshalber genannt. Wenn eine Lieferbedingung oder -frist vereinbart wurde, muss der Kunde EXTREMIS eine schriftliche Inverzugsetzung übermitteln, nachdem eine Lieferfrist überschritten wurde. EXTREMIS wird nach Eingang dieser Inverzugsetzung ein Zeitlimit von zwei Monaten gesetzt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wenn EXTREMIS die bestellten Waren nicht innerhalb der oben genannten Frist von zwei Monaten liefert, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kraft Gesetzes ohne Inverzugsetzung und ohne dass EXTREMIS Anspruch auf Schadenersatz hat, aufzulösen. Im Falle einer Auflösung des Vertrages, wie oben beschrieben, hat der Kunde Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1% des Wertes der bestellten Waren, unbeschadet des Anspruchs auf weiteren Schadenersatz gegen Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit entgegenzunehmen. Wenn auf Wunsch des Kunden Änderungen bezüglich des Lieferdatums, der Umstände und/oder der Adresse vorgenommen werden oder wenn der Kunde uns diesbezüglich falsche Informationen übermittelt, ist EXTREMIS berechtigt, die Preiserhöhung und die zusätzlichen Kosten, die auf die Falschinformationen zurückzuführen sind, an den Kunden weiterzugeben.

4.3 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert, bis der Kunde sämtliche Verpflichtungen gegenüber EXTREMIS erfüllt hat. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an den gelieferten Waren, deren Eigentumsrecht EXTREMIS laut dem vorliegenden Artikel behält. Der Kunde ist nicht berechtigt, Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, als Sicherheit zu verwenden oder sie in irgendeiner Form zu veräußern. Der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er besagten Eigentumsvorbehalt vor Lieferung der Waren zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren, die einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und sie in einwandfreiem Zustand an einem geeigneten, sauberen Ort aufzubewahren.

4.4 Unbeschadet des Eigentumsvorbehalts geht das Risiko mit dem Lieferdatum an den Kunden über.

4.5 Die Lieferung kann nur erfolgen, wenn der Kunde alles seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber EXTREMIS erfüllt hat, einschließlich der pünktlichen Bezahlung früherer Lieferungen. EXTREMIS ist kraft Gesetzes und ohne irgendeine Inverzugsetzung berechtigt, die Auslieferung laufender oder zukünftiger Bestellungen bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen zu verschieben oder gar zu stornieren.

 

5/ Reklamationen

5.1 EXTREMIS übernimmt keinerlei Haftung für geringfügige Abweichungen hinsichtlich Konstruktion, Größe, Gewicht, Farbe, Design oder sonstiger Eigenschaften, Mengen oder modellbezogener Probleme, die dem Kunden keinen Schaden verursachen. Materialien, Ausführung oder Design können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

EXTREMIS haftet nicht für offensichtliche Sachfehler und Druckfehler.

5.2 Schäden aufgrund des Transports oder Fehlmengen, deren Feststellung zum Zeitpunkt der Lieferung dem Kunden zugemutet werden kann, müssen EXTREMIS, bei Androhung von Nichtigkeit, zum Zeitpunkt der Lieferung mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss eine detaillierte Beschreibung des Schadens oder der Fehlmenge enthalten. Materialimmanente Abweichungen stellen keinerlei Reklamationsgrund dar.

5.3 Reklamationen, die aus einem Mangel resultieren, der zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren vorlag und der innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Waren offensichtlich wird, müssen EXTREMIS per Einschreiben mitgeteilt und bei Androhung von Unzulässigkeit spätestens zwei Monate nach Mitteilung über den Mangel an EXTREMIS übermittelt werden. Diese Mitteilung muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels oder sichtbaren Defekts enthalten.

5.4 Im Falle einer zulässigen und gerechtfertigten Reklamation in Bezug auf Mängel an den gelieferten Waren hat der Kunde die Wahl zwischen Ersatz oder Reparatur der Waren, einer angemessenen Preissenkung oder der Auflösung der Vereinbarung. EXTREMIS hat immer das Recht, dem Kunden eine andere Art der Entschädigung vorzuschlagen.

 

6/ Haftung

6.1 EXTREMIS (oder ihre ernannten Funktionäre, Repräsentanten oder Angestellten) haftet für Schäden, die durch Mangelhaftigkeit der von ihr produzierten und gelieferten Waren oder Schäden, die durch Ausführung dieser Bestellung verursacht wurden, nur, wenn der Schaden durch Betrug, vorsätzlichen Fehler, Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für andere Mängel übernimmt EXTREMIS (oder ihre ernannten Funktionäre, Repräsentanten oder Angestellten) keine Haftung.

Sofern EXTREMIS bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die Kooperation, auf Dienste oder Lieferungen Dritter angewiesen ist, übernimmt EXTREMIS keinerlei Haftung für Schäden, die aus deren Fehler, einschließlich Betrug, Täuschung, vorsätzlicher Fehler und/oder grober Fahrlässigkeit, resultieren.

Falls EXTREMIS für einen Schaden haftbar ist, beschränkt sich die Haftung maximal auf den Rechnungswert der Bestellung des Kunden, d.h. auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht. Wenn der Schaden durch eine Versicherungspolice abgedeckt ist, ist die Haftung von EXTREMIS auf jeden Fall auf den Betrag begrenzt, der tatsächlich vom Versicherer gezahlt wird. EXTREMIS haftet nur für direkte Schäden. EXTREMIS übernimmt auf keinen Fall die Haftung für indirekte Schäden, einschließlich, ohne Einschränkung, Folgeschäden, entgangene Gewinne, entgangene Ersparnisse und Schäden, die Dritten entstehen.

Der Kunde ist allein für die angemessene, sichere und legale Benutzung der gelieferten Waren verantwortlich.

6.2 EXTREMIS haftet auf keinen Fall für die – partielle oder vollständige, vorübergehende oder permanente - Nichterfüllung einer Vereinbarung im Falle höherer Gewalt, die die angemessene Erfüllung des Vertrages behindert oder unmöglich macht, auch wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorhersehbar waren. Unter höherer Gewalt wird jedes Ereignis und jeder Umstand verstanden, das/der sich der Einflussnahme von EXTREMIS entzieht, wie Kriegsgefahr, Terrorismus, Generalstreik oder partieller Streik (auch bei den Zulieferern von EXTREMIS), allgemeine oder partielle Aussperrung, Witterungs- oder Verkehrsbedingungen (einschließlich Straßenbauarbeiten und Verkehrsstaus), behördliche Entscheidungen, ansteckende Krankheiten, Betriebsunfälle, Feuer, Stromausfall, Ausfall von Maschinen, sowie  Ausfälle der Belieferung durch die Zulieferer von EXTREMIS und Konkurs der Zulieferer von EXTREMIS. EXTREMIS ist nicht verpflichtet, den zurechenbaren, unvorhersehbaren Charakter der Umstände, die ein Ereignis höherer Gewalt darstellen, nachzuweisen.

 

7/ Zahlung

7.1 Sofern nicht per Einschreiben Einspruch erhoben wird, wird jede Rechnung innerhalb von acht Tagen nach dem Ausstellungsdatum als akzeptiert betrachtet.

7.2 Ist der Kunde im Sinne von Artikel I 1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches ein “Endverbraucher”, sind die Rechnungen innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Versand zahlbar. Geschieht dies nicht, wird eine erste kostenlose Erinnerung an den Kaufer verschickt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgt, entweder ab dem 3. Arbeitstag nach dem Versand der oben genannten ersten kostenlosen Erinnerung oder ab dem folgenden Kalendertag nach dem Datum der per elektronischer Post versandten Erinnerung, werden die unbezahlten Beträge erhöht um:
1. Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften, berechnet in proportionalem Verhältnis zur Anzahl der Zahlungstage ab dem Kalendertag, der auf das Datum des Versands der oben genannten kostenlosen Erinnerung an den Verbraucher folgt;
2. sowie eine Pauschalvergütung in Höhe von:

  • Für jede Schuld bis einschließlich 150 Euro: 20 Euro;
  • Für jede Schuld zwischen 150,01 Euro und 500 Euro: 30 Euro zuzüglich 10 % des fälligen Betrags auf den Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro;
  • Für jede Schuld über 500 Euro: 65 Euro zuzüglich 5 % des fälligen Betrags auf den Betrag über 500 Euro mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro.

7.3 Wenn EXTREMIS aufgrund gerichtlicher Entscheidungen gegen den Kunden und/oder anderer nachweisbarer Ereignisse, die die angemessene Erfüllung der Verpflichtungen fraglich und/oder unmöglich machen, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden hat, behält EXTREMIS sich das Recht vor, die vorherige Zahlung für Lieferungen zu fordern, die noch erfolgen müssen oder (andere) angemessene Sicherheiten vom Kunden zu verlangen. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, ist EXTREMIS berechtigt, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren, auch wenn alle Waren oder ein Teil davon bereits versandt oder geliefert wurden, unbeschadet des Anspruchs von EXTREMIS auf Schadenersatz.

7.4 Die Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum führt zur sofortigen Zahlbarkeit des Saldos aller anderen, auch noch nicht fälligen, Rechnungen, kraft Gesetzes und ohne vorherige Inverzugsetzung.

Im Falle der Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen behält sich EXTREMIS das Recht vor, die Ausführung aller anderen Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Entschädigung einseitig auszusetzen.

 

8/ Beendigung

Wenn der Kunde einer oder mehreren seiner Verpflichtungen trotz einer schriftlichen Aufforderung (unter Einhaltung einer Frist von 8 Werktagen), seinen Verpflichtungen nachzukommen, nicht nachkommt und/oder alle oder ein Teil seiner Vermögenswerte konfisziert werden/wird, ist EXTREMIS berechtigt, entweder die Erfüllung der Vereinbarung zu verlangen oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kraft Gesetzes, ohne jegliche Inverzugsetzung oder Entschädigung, zu beenden.

Im Falle der Beendigung der Vereinbarung, wie oben festgelegt, werden alle Rechnungen, kraft Gesetzes und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich wäre, sofort zahlbar.

In diesem Fall hat EXTREMIS Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer, unbeschadet des Rechts von EXTREMIS, eine höhere Entschädigung für den (nachgewiesenen) erlittenen Schaden, sowie die Rückgabe der bereits gelieferten Waren zu verlangen.

 

9/ Geltendes Recht und Rechtsprechung

Etwaige Streitigkeiten, die sich aus einer Vereinbarung ergeben, für die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten oder die damit zusammenhängen, oder die aus Vereinbarungen resultieren oder mit ihnen zusammenhängen, die zu einem späteren Datum getroffen werden und aus besagter Vereinbarung resultieren, unterliegen ausschließlich belgischem Recht.

Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EXTREMIS über die Gültigkeit, Auslegung oder Umsetzung von Vereinbarungen, die mit EXTREMIS getroffen wurden, unterliegen, nach Entscheidung seitens EXTREMIS, der ausschließlichen Rechtsprechung des zuständigen Gerichts in Ypern oder der zuständigen Gerichte am Wohnsitz des Kunden.

 

10/ Weitere Bestimmungen

Sollte(n) sich eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen oder von einem Gericht für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. In einem solchen Fall vereinbaren EXTREMIS und der Kunde in gutem Glauben die Ersetzung der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung, die Zweck und Absicht der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.